ABG´s

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§ 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Indem Sie mit mir einen Termin vereinbaren erklären Sie sich mit diesen AGB automatisch einverstanden.

§ 2 Anwendung der AGB
Die AGB regelt alle Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker*in (THP) und Kunde als Behandlungsvertrag gem. §§ 611 Abs. 1 BGB. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 3 Behandlungsvertrag
Durch das Anwenden von Kenntnissen und Fähigkeiten der Heilkunde in Bezug auf Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt der / die Tierheilpraktiker *in ihre / seine Dienste gegenüber dem Kunden und nicht erst mit Heilung des betroffenen Tieres.

Ein Heilversprechen kann und darf gesetzlich nicht gegeben werden.
Alle Behandlungen erfolgen auf Wunsch der Halterin /des Halters unter der Maßgabe, das Tier ganzheitlich zu behandeln.

Die Behandlungszeiten richten sich nach Vorgaben des / der Therapeuten / Therapeutin, können aber im Einzelfall länger dauern als zunächst angenommen. Mit der Behandlung werden die Selbstheilungskräfte angeregt, diese können von Tier zu Tier verschieden sein.

Der Halter oder die Halterin verpflichtet sich, alle Fragen zum Tier und dessen Gesundheit und dem bisherigen Therapieverlauf betreffend, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten bzw. für die Behandlung wichtigen Informationen selbstständig anzugeben.

Der / Die Tierheilpraktiker*in ist berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben scheint, insbesondere wenn der Halter oder die Halterin oder das Tier Therapiemaßnahmen verweigert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt werden oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
Untersuchungen und Behandlungen erfolgen gem. § 611 und 612 BGB sowie auf den Grundlagen der AGB.

§ 4 Haftung des Behandler
Der/Die TierhalterIn / Verfügungsberechtigte*r haftet für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden.

Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind – soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen. Vom dem / der Tierheilpraktiker*in werden überwiegend Heil-ungsmethoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind.
Deshalb wird ein subjektiver Erfolg nicht garantiert.

§ 5 Mitwirkung des Kunden
Der / Die Tierheilpraktiker*in kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitarbeit verpflichten. Der / Die Tierheilpraktiker*in ist jedoch berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte sowie Behandlungen negativ bewertet, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzureichend erteilt und das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.

§ 6 Terminvereinbarungen
Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese telefonisch, mündlich oder schriftlich von mir bestätigt wurden.Mit der Bestätigung kommt es somit zu einen Behandlungsvertrag und gleichzeitig einer Zustimmung meiner allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 7 Terminabsagen
a.)  Bei kurzfristigen Absagen (innerhalb eines Werktages) vor dem Termin, wird eine Aufwandsentschädigung von 30,00 Euro fällig.

b.) Tritt der Kunde bei Ankunft des THP von dem Behandlungsvertrag zurück oder ist am vereinbarten Termin nicht anwesend, werden 50,00 Euro Rechnung gestellt.

c.) Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.

 § 8 Zahlungsbedingungen
Das Honorar ist für die jeweils erbrachte Dienstleistung kein Erfolgshonorar.

Der / Die Tierheilpraktiker*in hat für ihre Dienstleistungen Ansprüche auf ein Honorar. Das Honorar ist jeweils nach der Untersuchung zu bezahlen.  Hierfür steht ausschließlich Barzahlung zur Verfügung.

Das Honorar ist bei mir zu erfragen und kann durch den Verlauf der Behandlung oder durch Rabatt-Vereinbarungen oder Aktionen von der Preisliste abweichen.

§ 9 Gesetzliche Vorschriften
Auf Grund gesetzlicher Vorschrift (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln nicht gestattet. Die Direktverabreichung von für Tiere deklarierte Arzneimittel an Tiere durch den/die  Tierheilpraktiker*in ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist.

Die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Kunden für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar.
Das gleiche gilt für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel sowie andere Hilfsmittel, die vom THP empfohlen oder verordnet und vom Kunden in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden.

§ 10 Auskunftspflicht des/ der Tierheilpraktiker*in
Tierheilpraktiker*innen sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Kundendaten verpflichtet, z. B. bei meldepflichtigen Erkrankungen, bei bestimmten Diagnosen des Tieres oder auf behördliche bzw. gerichtliche Anordnung.

Kontaktdaten sowie Inhalte von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen nur mit schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergeben werden.
 

§ 11 Tierarzneimittelgesetz
Seit dem 28.01.2022 gilt das neue Tierarzneimittelgesetz. Der /Die TierhalterIn verpflichtet sich, sich mit diesem auseinanderzusetzen und mögliche Anforderungen in Bezug auf die homöopathische Behandlung anzupassen/ zu befolgen.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 29.09.2022 der Verfassungsbeschwerde von vier Tierheilpraktikerinnen gegen den § 50 Absatz 2 des am 28.1.2022 in Kraft getretenen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) stattgegeben. Mit dieser Entscheidung, die den Klägerinnen am 16.11.2022 zur Kenntnis gebracht wurde, können somit nicht verschreibungspflichtige Humanhomöopathika weiterhin sowohl von Tierheilpraktiker*innen als auch von Tierhalter*innen bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, angewandt werden.

§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.

Gerichtsstand: Aschaffenburg